Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SPIKА SAS; CMA CGM SА; Argon Groupe; SIGFOX SAS
BWB/Z-4293
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SPIKА SAS (Frankreich), CMA CGM SА (Frankreich), Argon Groupe (Frankreich) und SIGFOX SAS (Frankreich) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Entwicklung neuer Tracking-Dienste (Softwareanwendungen).
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2019 weggefallen.