Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPIKА SAS; CMA CGM SА; Argon Groupe; SIGFOX SAS - BWB/Z-4293 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPIKА SAS; CMA CGM SА; Argon Groupe; SIGFOX SAS

BWB/Z-4293

29.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SPIKА SAS (Frankreich), CMA CGM SА (Frankreich), Argon Groupe (Frankreich) und SIGFOX SAS (Frankreich) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Entwicklung neuer Tracking-Dienste (Softwareanwendungen).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2019 weggefallen.

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