Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GS Star GmbH; Sunny Group GmbH; Rilano Group GmbH - BWB/Z-4292 | Bundeswettbewerbsbehörde

GS Star GmbH; Sunny Group GmbH; Rilano Group GmbH

BWB/Z-4292

29.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle über Rilano Group GmbH (München, Deutschland) durch GS Star GmbH (Grünwald, Deutschland) gemeinsam mit  Sunny Group GmbH (Grünwald, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Hotellerie.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2019 weggefallen.

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