Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

designwerk AG; Quattro Mobili Kft; Kanizsa Trend Kft; Prolog Vertriebs GmbH; Steinpol Central Services sp. z o.o. - BWB/Z-4288 | Bundeswettbewerbsbehörde

designwerk AG; Quattro Mobili Kft; Kanizsa Trend Kft; Prolog Vertriebs GmbH; Steinpol Central Services sp. z o.o.

BWB/Z-4288

25.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Quattro Mobili Kft (Ungarn), Kanizsa Trend Kft (Ungarn), Prolog Vertriebs GmbH (Deutschland) und Steinpol Central Services sp. z o.o. (Polen) durch designwerk AG (Liechtenstein). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Möbeln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2019 weggefallen.

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