Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DMK Baby GmbH; Alete GmbH - BWB/Z-4286 | Bundeswettbewerbsbehörde

DMK Baby GmbH; Alete GmbH

BWB/Z-4286

24.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Alete GmbH (Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland) durch DMK Baby GmbH (Bremen, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Baby- und Kindernahrung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht