Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TRUMPF GmbH & Co. KG; VCSEL-Geschäft von Koninklijke Philips N.V. - BWB/Z-4283 | Bundeswettbewerbsbehörde

TRUMPF GmbH & Co. KG; VCSEL-Geschäft von Koninklijke Philips N.V.

BWB/Z-4283

22.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb des vertical cavity surface emitting Laser-Geschäfts von Koninklijke Philips N.V. (Niederlande) durch TRUMPF GmbH & Co. KG (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft vertical cavity surface emitting Laser.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2019 weggefallen.

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