Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bergbahnen Aktiengesellschaft Wagrain; Fremdenverkehrs GmbH; Bergbahnen Flachau Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-4282 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bergbahnen Aktiengesellschaft Wagrain; Fremdenverkehrs GmbH; Bergbahnen Flachau Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-4282

22.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens ist die Verschmelzung der Bergbahnen Flachau Gesellschaft m.b.H. (5542 Flachau, Österreich) auf die Bergbahnen Aktiengesellschaft Wagrain (5602 Wagrain, Österreich) sowie die damit einhergehende Erhöhung des Anteils der Fremdenverkehrs GmbH (5020 Salzburg, Österreich) an der Bergbahnen Aktiengesellschaft Wagrain auf mehr als 50% der Aktien.

Die Transaktion betrifft die Freizeitwirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2019 weggefallen.

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