Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PSP Investments Holding Europe Ltd.; Paternoster Holding I GmbH; Wittur Holding GmbH
BWB/Z-4280
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PSP Investments Holding Europe Ltd. (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, 32,3% der Anteile an der Paternoster Holding I GmbH (Deutschland), die wiederum indirekt 100% der Anteile an der Wittur Holding GmbH (Deutschland) hält, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Aufzüge und Aufzugskomponenten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2019 weggefallen.