Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Morgan Stanley Unternehmen; Lyric Capital Royalty Fund I, L.P.; Spirit Music Group
BWB/Z-4279
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Morgan Stanley (USA) beabsichtigt, seine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung - indirekt über eine Reihe von Fonds und verwalteten Konten - am Lyric Capital Royalty Fund I, L.P. (Cayman Islands) auf über 25% zu erhöhen, der wiederum eine kontrollierende Beteiligung an Spirit Music Group der SMG Holdings LLC (Anguilla) hält.
Das geplante Vorhaben betrifft Musikverlagsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2019 weggefallen.