Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aroma Productions AG; FS Activation AG; Michael Achermann; missMEDIA GmbH
BWB/Z-4278
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Aroma Productions AG (Zürich, Schweiz), FS Activation AG (Zürich, Schweiz) und Michael Achermann (Zürich, Schweiz) beabsichtigen, gemeinsam 50% der Anteile an und damit gemeinsame Kontrolle über missMEDIA GmbH (Wien, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Medien.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2019 weggefallen.