Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aroma Productions AG; FS Activation AG; Michael Achermann; missMEDIA GmbH - BWB/Z-4278 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aroma Productions AG; FS Activation AG; Michael Achermann; missMEDIA GmbH

BWB/Z-4278

18.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aroma Productions AG (Zürich, Schweiz), FS Activation AG (Zürich, Schweiz) und Michael Achermann (Zürich, Schweiz) beabsichtigen, gemeinsam 50% der Anteile an und damit gemeinsame Kontrolle über missMEDIA GmbH (Wien, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Medien.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.02.2019 weggefallen.

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