Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NCG - NUCOM GROUP SE; Beko Käuferportal GmbH - BWB/Z-4275 | Bundeswettbewerbsbehörde

NCG - NUCOM GROUP SE; Beko Käuferportal GmbH

BWB/Z-4275

15.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die NCG - NUCOM GROUP SE (Unterföhring, Deutschland) beabsichtigt, (weitere) 52,4% der Anteile an der Beko Käuferportal GmbH (Berlin, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Online-Vermittlungsplattformen für den Vertrieb beratungsintensiver Produkte und Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2019 weggefallen.

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