Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GLQ Holdings (UK) Ltd; Modanisa Elektronik Mağazacılık ve Tic.A.Ş - BWB/Z-4274 | Bundeswettbewerbsbehörde

GLQ Holdings (UK) Ltd; Modanisa Elektronik Mağazacılık ve Tic.A.Ş

BWB/Z-4274

14.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle über Modanisa Elektronik Mağazacılık ve Tic.A.Ş., Istanbul, Türkei, durch GLQ Holdings (UK) Ltd, London, Großbritannien.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Verkauf von Bekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2019 weggefallen.

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