Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AL-KO Kober SE; Mettec Gruppe - BWB/Z-4273 | Bundeswettbewerbsbehörde

AL-KO Kober SE; Mettec Gruppe

BWB/Z-4273

14.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb aller verbleibenden Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Mettec Gruppe, die folgende operative Gesellschaften umfasst: GTB Bahntechnik GmbH, GTMB Metallteilfertigung GmbH, Kohl Automotive Treuenbrietzen GmbH, alle Treuenbrietzen, Deutschland, und Kohl Automotive Eisenach GmbH, Eisenach, Deutschland, durch AL-KO Kober SE, Kötz, Deutschland.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Zugbeeinflussungssysteme, Werkzeuge und Metallverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2019 weggefallen.

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