Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Broadview Holding B.V.; Formica Holdings USA, Inc.; Formica Holdco (UK) Limited; Formica (Asia) Limited - BWB/Z-4272 | Bundeswettbewerbsbehörde

Broadview Holding B.V.; Formica Holdings USA, Inc.; Formica Holdco (UK) Limited; Formica (Asia) Limited

BWB/Z-4272

14.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Formica Holdings USA, Inc., USA, Formica Holdco (UK) Limited, England und Wales, und Formica (Asia) Limited, Hong Kong, durch Broadview Holding В.V., die Niederlande. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schichtstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2019 weggefallen.

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