Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aquarius Invest HoldCo, Inc.; Jupiter Holding I Corp. - BWB/Z-4270 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aquarius Invest HoldCo, Inc.; Jupiter Holding I Corp.

BWB/Z-4270

14.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aquarius Invest HoldCo, Inc., Delaware, USA, ein lnvestmentvehikel, das indirekt von Investindustrial VI L.P., London, Großbritannien, allein kontrolliert wird, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Jupiter Holding I Corp., USA, die die indirekte Holdinggesellschaft von Jacuzzi Brands LLC und ihren Tochtergesellschaften ist, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Bad- und Sanitärprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2019 weggefallen.

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