Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Delachaux S.A.; Frauscher Sensor Technology Group GmbH - BWB/Z-4271 | Bundeswettbewerbsbehörde

Delachaux S.A.; Frauscher Sensor Technology Group GmbH

BWB/Z-4271

11.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Delachaux S.A. (Frankreich) beabsichtigt den direkten oder indirekten Erwerb von ca. 92% der Anteile und somit der alleinigen Kontrolle an der Frauscher Sensor Technology Group GmbH (Österreich) von der GB Frauscher Holding S.à.г.l. (Luxemburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schienen-Infrastruktur.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.02.2019 weggefallen.

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