Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merck Sharp & Dohme Corp.; Antelliq Corporation - BWB/Z-4267 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merck Sharp & Dohme Corp.; Antelliq Corporation

BWB/Z-4267

09.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merck Sharp & Dohme Corp. (USA), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Merck & Co. Inc. (USA), beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Antelliq Corporation (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft digitale Lösungen für die Identifizierung, die Rückverfolgbarkeit und Überwachung von Tieren.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.02.2019 weggefallen.

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