Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jungheinrich AG; cebalog GmbH - BWB/Z-4264 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jungheinrich AG; cebalog GmbH

BWB/Z-4264

07.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Jungheinrich AG (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt den Erwerb von 40% der Anteile an cebalog GmbH (Pyrbaum, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2019 weggefallen.

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