Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AGRANA Zucker GmbH; The Amalgamated Sugar Company, LLC
BWB/Z-4262
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Joint Ventures durch AGRANA Zucker GmbH (Wien, Österreich) und The Amalgamated Sugar Company, LLC (Delaware, USA) zur Herstellung von kristallinem Betain aus Zuckerrübenmelasse in Tulln, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2019 weggefallen.