Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Isthmus Danish Bidco АрS; Tribes (Holdings) Ltd. - BWB/Z-4261 | Bundeswettbewerbsbehörde

Isthmus Danish Bidco АрS; Tribes (Holdings) Ltd.

BWB/Z-4261

04.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Isthmus Danish Bidco АрS, Dänemark, beabsichtigt, alle Anteile und dadurch die alleinige Kontrolle über Tribes (Holdings) Ltd., Großbritannien, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Internet-Hosting.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2019 weggefallen.

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