Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IBM Deutschland GmbH; Vermögenswerte von T-Systems International GmbH
BWB/Z-4260
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IBM Deutschland GmbH (Deutschland) beabsichtigt, von T-Systems International GmbH (Deutschland) bestimmte Hardware- und Software-Vermögenswerte für die Erbringung von IT-Outsourcing-Dienstleistungen an T-Systems International GmbH und andere Drittkunden zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren J - Information und Kommunikation, N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung: Die Anmelderin hat am 31.01.2019 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.