Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STAG Hotelverwaltungs-Gesellschaft mbH; Feuring Asset Management GmbH - BWB/Z-4259 | Bundeswettbewerbsbehörde

STAG Hotelverwaltungs-Gesellschaft mbH; Feuring Asset Management GmbH

BWB/Z-4259

02.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die STAG Hotelverwaltungs-Gesellschaft mbH und die Feuring Asset Management GmbH beabsichtigen den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über den Hotelbetrieb an der Adresse "Emil-Kralik-Gasse 6 / Margaretengürtel 142, 1050 Wien".

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Hotellerie.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2019 weggefallen.

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