Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

delfortgroup AG; Deutsche Benkert GmbH & Co KG; Benkert GmbH; Benkert Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG - BWB/Z-4258 | Bundeswettbewerbsbehörde

delfortgroup AG; Deutsche Benkert GmbH & Co KG; Benkert GmbH; Benkert Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG

BWB/Z-4258

02.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Deutsche Benkert GmbH & Co KG (Herne, Deutschland) und Benkert GmbH (Muri, Schweiz) sowie sämtlicher im Eigentum der Benkert Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG (Oberstdorf, Deutschland) stehenden Betriebsgrundstücke durch die delfortgroup AG (Traun, Österreich).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Spezialpapieren für die Zigarettenindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2019 weggefallen.

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