Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Group Limited; European Entertainment (Holdings) S.à.r.l.; Cherry AB - BWB/Z-4257 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Group Limited; European Entertainment (Holdings) S.à.r.l.; Cherry AB

BWB/Z-4257

28.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bridgepoint Group Limited, UK, beabsichtigt, indirekt über European Entertainment (Holdings) S.à.r.l., Luxemburg, die alleinige Kontrolle über Cherry AB, Schweden, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Gaming-, Medien- und Unterhaltung.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2019 weggefallen.

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