Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UBM Development Österreich GmbH; i-live GmbH - BWB/Z-4256 | Bundeswettbewerbsbehörde

UBM Development Österreich GmbH; i-live GmbH

BWB/Z-4256

28.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die UBM Development Österreich GmbH (Wien) beabsichtigt den Erwerb von 50% der Geschäftsanteile an der i-live GmbH (Graz). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht