Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

univativ Management GmbH; Qiss IT B.V. - BWB/Z-4255 | Bundeswettbewerbsbehörde

univativ Management GmbH; Qiss IT B.V.

BWB/Z-4255

27.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb eines Anteils von 100% an der Qiss IT B.V. (Den Haag, Niederlande) durch univativ Management GmbH  (Darmstadt, Deutschland) im Wege eines Anteilskaufvertrages. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Personaldienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht