Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALPLA AT Recyclingbeteiligungsgesellschaft m.b.H.; Fromm Holding AG; PET Recycling Team Wolfen GmbH - BWB/Z-4254 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALPLA AT Recyclingbeteiligungsgesellschaft m.b.H.; Fromm Holding AG; PET Recycling Team Wolfen GmbH

BWB/Z-4254

27.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ALPLA AT Recyclingbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (Österreich) und Fromm Holding AG (Schweiz) beabsichtigen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens PET Recycling Team Wolfen GmbH mit Sitz in Bitterfeld-Wolfen (Deutschland). Das Gemeinschaftsunternehmen soll PET-Recyclinganlagen zur Aufbereitung von PET-Abfällen zur Produktion von sogenannten dirty PET-Flakes betreiben.

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2019 weggefallen.

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