Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KATEK SE; ETL Elektrotechnik Lauter GmbH - BWB/Z-4253 | Bundeswettbewerbsbehörde

KATEK SE; ETL Elektrotechnik Lauter GmbH

BWB/Z-4253

21.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über ETL Elektrotechnik Lauter GmbH (Mаuerstetten, Deutschland) durch KATEK SE (München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektronische Baugruppen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2019 weggefallen.

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