Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fondo Italiano d'Investimento SGR S.p.A; Fonderie di Montorso S.р.A. - BWB/Z-4250 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fondo Italiano d'Investimento SGR S.p.A; Fonderie di Montorso S.р.A.

BWB/Z-4250

21.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 70% der Anteile an und damit gemeinsamer Kontrolle über Fonderie di Montorso S.р.A. (Italien) durch Fondo Italiano d'Investimento SGR S.p.A. (Italien) im Namen ihres Fonds "Innovazione e Sviluppo". Das Zusammenschlussvorhaben bettrifft die Herstellung von Eisengussteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2019 weggefallen.

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