Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ELG Haniel GmbH; Iberinox Recycling Plus, S.L. - BWB/Z-4248 | Bundeswettbewerbsbehörde

ELG Haniel GmbH; Iberinox Recycling Plus, S.L.

BWB/Z-4248

21.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ELG Haniel GmbH plant, durch ihre Tochtergesellschaft Financière Gestion Participation S.A. die verbleibenden 70% der Anteile an IRP zu erwerben, die bislang von Iberinox 88, S.A. gehalten werden. Durch die geplante Transaktion wird ELG Haniel GmbH, die bereits 30% der Anteile an IRP hält, die einzige Gesellschafterin von IRP werden und die alleinige Kontrolle über diese ausüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Rohmaterialien für die Stahlindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2019 weggefallen.

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