Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ÅF AB; Pöyry Plc - BWB/Z-4247 | Bundeswettbewerbsbehörde

ÅF AB; Pöyry Plc

BWB/Z-4247

21.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ÅF AB (Schweden) beabsichtigt, alle ausgegebenen und ausstehenden Aktien an und die alleinige Kontrolle über Pöyry Plc (Finnland) im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich technische Beratungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2019 weggefallen.

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