Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ÅF AB; Pöyry Plc
BWB/Z-4247
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ÅF AB (Schweden) beabsichtigt, alle ausgegebenen und ausstehenden Aktien an und die alleinige Kontrolle über Pöyry Plc (Finnland) im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich technische Beratungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2019 weggefallen.