Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Aktiengesellschaft; Southern States Investment Holding LLC; Coelme Costruzioni Elettromeccaniche S.p.A. - BWB/Z-4245 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Aktiengesellschaft; Southern States Investment Holding LLC; Coelme Costruzioni Elettromeccaniche S.p.A.

BWB/Z-4245

20.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Siemens Aktiengesellschaft, Deutschland, beabsichtigt, indirekt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Siemens S.р.А, Italien, eine nicht beherrschende 25%ige Beteiligung an der Coelme Costruzioni Elettromeccaniche S.p.A., Italien, einer Tochtergesellschaft der Southern States Investment Holding LLC, USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Hochspannungstrennschaltern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2019 weggefallen.

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