Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Österreichische Post AG; D2D - direct to document GmbH
BWB/Z-4244
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb einer 40% (und damit Erhöhung der Beteiligung auf 70%) an der D2D - direct to document GmbH mit Sitz in Wien sowie Erwerb von Kundenverträgen betreffend den Geschäftsbereich der D2D - direct to document GmbH mit Sitz in Wien, jeweils (direkt oder indirekt) durch die Österreichische Post AG mit Sitz in Wien als einer der beiden (indirekten) Gesellschafter der D2D - direct to document GmbH von (indirekt) der Raiffeisen Informatik GmbH mit Sitz in Wien als der andere der beiden (indirekten) Gesellschafter der D2D - direct to document GmbH.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Druckoutput-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2019 weggefallen.