Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WIG Wietersdorfer Holding GmbH; CALCIT, proizvodnja kalcitnih polnil d.o.o.
BWB/Z-4240
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erhöhung der Beteiligung von WIG Wietersdorfer Holding GmbH (Österreich) an CALCIT, proizvodnja kalcitnih polnil d.o.o. (Slowenien) auf 50% und damit einhergehend Erwerb gemeinsamer Kontrolle. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Industriemineralien.
B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2019 weggefallen.