Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft; Plastech Holding GmbH; UIAG Informatik-Holding GmbH
BWB/Z-4238
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Umstrukturierung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft-Gruppe und Anteilsaufstockung sowie Kontrollerwerb hinsichtlich der Plastech Holding GmbH (auf 90%) sowie der UIAG Informatik-Holding GmbH (auf 90,948%).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Extrusionsblasformmaschinen (Plastech Holding GmbH) sowie die Aufbereitung und den Vertrieb von Kunststoffgranulat (BAGE Recycling GmbH) sowie IT-Dienstleistungen (Informatik-Holding GmbH).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2019 weggefallen.