Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hilti AG; Trimble Inc.
BWB/Z-4234
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Hilti AG (Liechtenstein) und Trimble Inc. (USA) beabsichtigen die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens mit Sitz in der Volksrepublik China zur Produktion von professionellen Laservermessungsgeräten. Im Zuge der Gründung des gemeinsamen Unternehmens wird sowohl Trimble als auch Hilti Bargeld einbringen, und das Gemeinschaftsunternehmen schließt einen Kauf- und Transfervertrag mit Trimble und einer Tochtergesellschaft von Trimble über den Erwerb von Ausrüstung, Inventar und Zugang zu Produktionsanlagen ab.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Laservermessungssystemen für die Bauwirtschaft.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2019 weggefallen.