Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bregal Unternehmerkapital II LP; ATP adhesive systems AG - BWB/Z-4232 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bregal Unternehmerkapital II LP; ATP adhesive systems AG

BWB/Z-4232

11.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an und Kontrolle über ATP adhesive systems AG (Schweiz) samt der von ihr gehaltenen Beteiligungen an ATP Alltape Klebetechnik GmbH, ATP Graphics Werra Klebetechnik GmbH, VBV Beteiligungs- und Vermietungsgesellschaft GmbH und ATP adhesive systems GmbH (alle Deutschland) durch Bregal Unternehmerkapital II LP (Kanalinseln). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Klebebändern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2019 weggefallen.

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