Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ITINERA S.p.A.; ASCI Logistik GmbH; CIS Beton GmbH - BWB/Z-4230 | Bundeswettbewerbsbehörde

ITINERA S.p.A.; ASCI Logistik GmbH; CIS Beton GmbH

BWB/Z-4230

11.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ITINERA S.p.A. (Italien) beabsichtigt, jeweils 45% der Anteile an der ASCI Logistik GmbH (Österreich) und an der CIS Beton GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Beton, Aufbereitung von Tunnelausbruchsmaterial und (Baustellen-) Logistik.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2019 weggefallen.

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