Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Carlyle Europe Technology Partners III, L.P.; SERgroup Holding International GmbH
BWB/Z-4228
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Carlyle Europe Technology Partners III, L.P. (Washington / USA) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über SERgroup Holding International GmbH (Berlin / Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für Enterprise-Content-Managementsysteme (Informationstechnologie).
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.