Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carlyle Europe Technology Partners III, L.P.; SERgroup Holding International GmbH - BWB/Z-4228 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carlyle Europe Technology Partners III, L.P.; SERgroup Holding International GmbH

BWB/Z-4228

10.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carlyle Europe Technology Partners III, L.P. (Washington / USA) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über SERgroup Holding International GmbH (Berlin / Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für Enterprise-Content-Managementsysteme (Informationstechnologie).

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.

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