Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BayWa AG; BayWa Agri Supply & Trade B.V.; Royal Ingredients Group International B.V.
BWB/Z-4227
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BayWa AG (Deutschland) beabsichtigt, indirekt durch BayWa Agri Supply & Trade B.V. (Niederlande) 60% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Royal Ingredients Group International B.V. (Niederlande) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Getreide und Saatgut, Proteinen und Stärke.
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2019 weggefallen.