Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CCC S.A.; HR Group Holding S.a.r.l.; CCC Germany GmbH - BWB/Z-4225 | Bundeswettbewerbsbehörde

CCC S.A.; HR Group Holding S.a.r.l.; CCC Germany GmbH

BWB/Z-4225

07.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der beabsichtigte Zusammenschluss betrifft den Erwerb von mehr als 25% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über HR Group Holding S.a.r.l. (Luxemburg / Luxemburg) durch CCC SA (Polkowice / Polen). Gleichzeitig wird die HR Group Holding S.a.r.l. 100% der Anteile an CCC Germany GmbH (Frankfurt / Deutschland) erwerben. Der beabsichtigte Zusammenschluss betrifft den Einzelhandel und Großhandel mit Schuhen und Accessoires.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.01.2019 weggefallen.

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