Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cargill Sweeteners Holding B.V.; DSM Food Specialities Stevia B.V. - BWB/Z-4223 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cargill Sweeteners Holding B.V.; DSM Food Specialities Stevia B.V.

BWB/Z-4223

06.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Cargill Sweeteners Holding B.V. und DSM Food Specialities Stevia B.V., beide die Niederlande, welches in der Forschung und Entwicklung, Produktion und Verkauf von Stevia-Süßungsmitteln tätig ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Zucker und andere kalorische / kalorienfreie Süßungsmittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht