Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Energie Steiermark AG; Elektrizitätswerke Bad Radkersburg GmbH - BWB/Z-4222 | Bundeswettbewerbsbehörde

Energie Steiermark AG; Elektrizitätswerke Bad Radkersburg GmbH

BWB/Z-4222

05.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Energie Steiermark AG (Graz, Österreich) beabsichtigt, einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 74,9% an der Elektrizitätswerke Bad Radkersburg GmbH (Bad Radkersburg, Österreich) zu erwerben. Die Energie Steiermark AG wird dadurch die überwiegende Kontrolle über die Elektrizitätswerke Bad Radkersburg GmbH erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Verteilung von elektrischer Energie inklusive der Erbringung von energienahen Dienstleistungen sowie der Versorgung von Endabnehmern mit elektrischer Energie.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2019 weggefallen.

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