Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ILAG MSU Holding GmbH; MSU Holding GmbH - BWB/Z-4221 | Bundeswettbewerbsbehörde

ILAG MSU Holding GmbH; MSU Holding GmbH

BWB/Z-4221

05.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der MSU Holding GmbH mit dem Sitz in Wien (FN 255654m) durch die ILAG MSU Holding GmbH ebenfalls mit dem Sitz in Wien (FN 501958z).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Zeit- bzw. Leiharbeitsvermittlung (temporary employment services, TES) sowie die Produktion und den Vertrieb von Rohrzubehörprodukten, insbesondere Flansche.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2018 weggefallen.

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