Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SJL Partners LLC; KCC Corporation; Wonik QnC Corporation; MPM Holdings Inc. - BWB/Z-4220 | Bundeswettbewerbsbehörde

SJL Partners LLC; KCC Corporation; Wonik QnC Corporation; MPM Holdings Inc.

BWB/Z-4220

04.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ein Konsortium bestehend aus SJL Partners LLC (Südkorea), KCC Corporation (Südkorea) and Wonik QnC Corporation (Südkorea) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an MPM Holdings Inc. (USA) zu erwerben. Nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens werden (i) KCC und SJL indirekt gemeinsam das Silikongeschäft und (ii) Wonik und SJL indirekt gemeinsam das Quarzgeschäft von MPM Holdings Inc. kontrollieren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2019 weggefallen.

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