Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SAP SE; Qualtrics International Inc.
BWB/Z-4219
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten indirekten Erwerb aller Anteile an Qualtrics International Inc. (USA) durch SAP SE (Deutschland). Durch den beabsichtigten Erwerb werden Qualtrics International Inc. und ihre Tochtergesellschaften zu indirekten Tochtergesellschaften von SAP SE. Die Transaktion betrifft den Bereich Customer Feedback Management.
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2019 weggefallen.