Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Callaway Golf Company; JW Stargazer Holding GmbH
BWB/Z-4218
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Callaway Golf Company (Kalifornien / USA) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über die JW Stargazer Holding GmbH zu übernehmen, die die Holdinggesellschaft der Jack Wolfskin-Gruppe (Idstein / Deutschland) und ihrer Tochtergesellschaften ist. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Outdoorbekleidung und Outdoorequipment.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.01.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2019 weggefallen.