Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Quadriga Capital Private Equity Opportunities L.P.; Intermediate Capital Group plc; VESCON Group; Schiller Group
BWB/Z-4217
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Quadriga Capital Private Equity Opportunities L.P. (Saint Helier / Kanalinseln) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an der (i) VESCON GmbH (Frankenthal / Deutschland) und ihren Tochtergesellschaften sowie (ii) der Schiller Engineering & Maschinenbau GmbH und der Schiller Automatisierungstechnik GmbH (Osterhofen / Deutschland) und ihren Tochtergesellschaften zu erwerben.
Darüber hinaus beabsichtigt Intermediate Capital Group plc (London / Vereinigtes Königreich), indirekt eine nicht kontrollierende Mehrheitsbeteiligung an Quadriga Capital Private Equity Opportunities L.P. (Saint Helier / Kanalinseln) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhabe betrifft Automatisierungssysteme und Reinraumtechnik.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.01.2019 weggefallen.