Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Circle Media Group B.V.; Körner Druck GmbH & Co. KG - BWB/Z-4215 | Bundeswettbewerbsbehörde

Circle Media Group B.V.; Körner Druck GmbH & Co. KG

BWB/Z-4215

03.12.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.12.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Circle Media Group B.V. (Niederlande) beabsichtigt den Erwerb von wesentlichen Unternehmensteilen von Körner Druck GmbH & Co. KG, eines Druckunternehmens mit Sitz in Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Druckdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.01.2019 weggefallen.

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