Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ATLANTIC Société Française de Développement Thermique-SA; COTHERM EVOLUTION - BWB/Z-4212 | Bundeswettbewerbsbehörde

ATLANTIC Société Française de Développement Thermique-SA; COTHERM EVOLUTION

BWB/Z-4212

30.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 100%igen Beteiligung an COTHERM EVOLUTION (Holdinggesellschaft der COTHERM GROUP) durch ATLANTIC Société Française de Développement Thermique-SA, beide mit Sitz in Frankreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Thermostate.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2018 weggefallen.

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