Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental AG; Reifen-John GmbH & Co KG - BWB/Z-4211 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental AG; Reifen-John GmbH & Co KG

BWB/Z-4211

30.11.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von allen Anteilen an Reifen-John GmbH & Co KG, Salzburg, Österreich sowie von Fachbetrieben und Vermögenswerten der Reifen John GmbH & Co. KG, Freilassing, Deutschland durch Continental AG, Hannover, Deutschland.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Ersatzreifen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2018 weggefallen.

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